Geschichte der Lebensversicherer in GB
Lebensversicherer in Großbritannien
Der geschichtliche Hintergrund der Lebensversicherer in Großbritannien geht bis in das Jahr 1699 zurück. In Deutschland wurde - zum Vergleich - die erste Lebensversicherungsgesellschaft im Jahre 1827 gegründet. Von Anfang war eine faire, gleichberechtigte Partnerschaft mit dem Versicherten gesucht und mittel- und langfristiger Ertrag der Anlage wichtig. Neben der Absicherung im Todesfall war schon bald die finanzielle Absicherung im Alter Kerngedanke des Versicherungsvertrages. Hierbei hatte der Versicherer - im Gegensatz zu Deutschland - nie die Möglichkeit über die Steuerfreiheit dem Anleger interessante Anlagen anzubieten. Er musste gegen die reine Fondsanlage konkurrieren, d.h. dem Kunden musste neben einer hohe Rendite, auch über die Versicherungsleistung ein Mehrwert geboten werden.
In der Entscheidung über die Anlage der Versicherungsgelder selbst ist der Aktuar der Versicherung frei. Die Versicherungen unterliegen der Aufsicht der FSA (Financial Service Authority). Diese Aufsichtsbehörde kontrolliert ständig die Gesellschaften in Hinblick auf die Darstellbarkeit der bisherigen Leistungen/Garantien, die dem Anleger zugesprochen wurden.
Durch die historisch nachgewiesene, langfristig bessere Rendite einer Geldanlage in Produktivkapital (Aktien) investiert auch der britische Versicherer einen vergleichsweise hohen Anteil der Versicherungsgelder in Aktien. Während die Aktienquote einer deutschen Lebensversicherung maximal 35% betragen darf (historisch aber eher im Bereich 8-14% liegt), ist die Aktienquote des britischen Versicherers eher im Bereich zwischen 40 und 75% zu finden. In den Versicherungsverträgen selbst werden diese Anlagen mit dem jeweiligen Zeit-, bzw. Marktwert angesetzt. Gewinne werden somit dem Anleger vergleichsweise zeitnah zugewiesen. Stille Reserven oder etwa Abschreibungen auf Immobilien, wie es im deutschen Markt die Regel ist, gibt es beim britischen Versicherer nicht:
Gewinne aus den Anlagen sollen dem Versicherungskunden und nicht der Gesellschaft, bzw. dem Aktionär dieser Gesellschaft zustehen!